Informationen zum Coronavirus

 

 

Liebe Gäste,

anbei möchten wir Ihnen wichtige Informationen für Ihren Aufenthalt in unserem Ferienhaus "Mei Hoamat" und der Alpenwelt Karwendel mitteilen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über die geltenden Richtlinien und Auflagen für Ihren Aufenthalt vor Ort. Hier finden Sie aktuelle Informationen über die Auflagen in der Region.

Informationen zur Anreise und zum Aufenthalt vor Ort 

Für die Beherbergung zu touristischen Zwecken in unserem Ferienhaus gilt folgendes:

  • Gäste müssen bei einer Inzidenz über 35 bei Anreise ein negatives Testergebnis oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorweisen. Des weiteren ist von ungeimpften Gästen alle 72 Stunden ein weiterer negativer Test vorzuhalten.

Zugelassene Tests sind:

  • PCR-Tests durch offizielle Stelle, vor höchstens 48 Stunden vorgenommen
  • Antigentest (POC) durch offizielle Stelle, vor höchstens 24 Stunden vorgenommen

Die Testzentren in der Alpenwelt Karwendel finden Sie hier. Wir bitten Sie den benötigten Test für Ihre Anreise in Ihrer Heimatregion vorzunehmen, um mögliche Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

Von der Testpflicht befreit sind:

  • Genesene Personen (Personen mit einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus welche mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate zurückliegt)
  • Vollständig geimpfte Personen (Personen bei denen die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt)
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag

 

Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl für die Tests als auch für die Befreiung von der Testpflicht einen Nachweis erbringen und wir als Betreiber dies kontrollieren müssen. Ohne einen entsprechenden Nachweis durch den Gast dürfen wir Sie nicht bei uns beherbergen. 

Weitere wichtige Informationen für Ihren Aufenthalt finden Sie auf der Webseite der Alpenwelt Karwendel.

Bei Anreise positiv getestete Gäste dürfen die Unterkunft nicht beziehen. Soweit Gäste während des Aufenthalts einen positiven Schnelltest haben, müssen Sie sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses des notwendigen PCR Tests isolieren. Bei einem positiven PCR Test ist das weitere Vorgehen im Zweifel mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Ein positves Testergebnis und eine womöglich frühzeitigere Abreise sind kein kostenloser Stornierungsgrund. Wir empfehlen Ihnen bei Buchungen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Hier wird von den Versicherungen mittlerweile auch ein Corona-Schutzpaket angeboten.